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Anonym im Internet bald Geschichte oder schönes Märchen

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Berlin, 14.01.2020, 22:48 Uhr
Presse-Ressort von: Uwe Hildebrandt Bericht 6039x gelesen
Anonymität bald ausgeschlossen
Anonymität bald ausgeschlossen  Bild: Antje Delater / www.pixelio.de

Berlin [ENA] Was wurde nicht schon neu geregelt, soziale Netzwerke und deren Betreiber unter Druck gesetzt, Gesetze erlassen, Stimmung geschürt … man kann es gar nicht alles aufzählen, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um angebliche Hasskommentare, Drohungen, Fake News und alles was dazu gehört, zu unterbinden.

Begonnen hat alles damit, das Personen, die Ihre Kommentare und Nachrichten meist anonym auf irgendwelchen Internet – Plattformen oder sozialen Netzwerken verbreitet haben, die lt. Gutmenschen oder Andersdenkenden nicht deren Meinung entsprachen, verumglimpft wurden. Wir alle wissen und man muß darüber nicht weiter und wieder lamentieren, das es Beiträge gibt, die strafrechtlich oder zivilrechtlich relevant sind. Wir reden hier AUSSCHLIESSLICH von Beiträgen, die einen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Tatbestand nicht erfüllen.

Denn heutzutage reicht es schon aus, gegen etwas zu sein, was die Mehrheit oder eine Gruppe, die diese für sich einnimmt, oder einfach anderer Meinung ist, beklagt. Da wird schnell von Hasskommentaren, Nazis usw. geredet. Aus der anfänglichen Verumglimpfung wurde dann eine Auflage z.B. sozialer Plattformen, Kommentare oder Beiträge aller Art prüfen zu müssen mit der Pflicht, bei entsprechenden Verstössen diese löschen zu müssen. Inzwischen ist die Meinungsfreiheit dahingehend weiter eingeschränkt wurden, das entsprechende Nachrichten gemeldet werden müssen mit entsprechenden Userdaten.

Nach wie vor ist nicht nur manchen Politikern ein Dorn im Auge, das sich trotzdem und zum Glück viele User davon nicht abschrecken lassen und weiterhin Kommentare und Beiträge posten. Aber anstatt das sich die Politik mal um die Gründe kümmert und versucht diese zu verstehen und abzuschalten und damit auch die sogenannten Hasskommentare usw. eindämmen würde, obwohl die Politik diese selbst 2015 + folgende Jahre selbst heraufbeschworen hat, kommt nun Bundesjustizministerin Lambrecht von der SPD, inzwischen mit Unterstützung von Schäuble, zu einer neuen Spitze der generellen Überwachung und Blossstellung dieser Personen.

Beide Bundespolitiker und wahrscheinlich werden sich weitere dazu gesellen, wollen zur Pflicht machen, das jeder Post mit dem Klarnamen gesendet werden muß. Schäubles Spruch dazu, Ihm würde die Anonymität nicht gefallen, passt in dieses Bild. Nur hat er eines vergessen: Es geht gar nicht darum, was Ihm nicht gefällt, sondern nur nach rein gesetzlichen Bestimmungen. Und das dadurch weiter die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, ist Ihm natürlich auch egal; denn als so schlauer Politiker weiss er natürlich, das viele Personen die Posts nicht mehr machen, um Repressalien zu verhindern. Das passt Ihm in seinen Kram, nur noch die Meinungen durchzulassen, die Ihm gefallen.

Aber wir immer gibt es auch Politiker, die Realitäten anerkennen: So äußerste sich zum Beispiel der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski von der CDU zu diesem Thema im Handelsblatt vom Montag: Anonymität ist selbstverständlich in vielen Fällen ein wichtiger Schutz im Netz und muß deshalb bleiben. Einen klaren und absolut nachvollziehbaren Standpunkt hat auch der FDP Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt Konstantin Kuhle aus Göttingen: Wenn nichts besseres einfällt, kommen solche Ideen. Klarnamenpflicht im Internet wäre ein fatales Zeichen an Freiheitsbewegungen der ganzen Welt, sagte er. Diktaturen wüssten sehr gerne über sämtliche Onlineaktivitäten der Gegner Bescheid, um diesen Repressionen auszusetzen.

Das hat Herr Schäuble aber ausgeblendet oder er will diese Klarnamensregelung nur für Deutschland; wäre Ihm zuzutrauen. Schäubles Vergleich, die Regeln im analogen Bereich müßten auch im digitalen Bereich gelten, ist absolut absurd, er überführt sich damit selbst, wie kurzsichtig und unausgedacht sein und der Vorstoss der Ministerin ist. Wer sich in einer analogen Welt in eine öffentliche Versammlung begibt oder an einer Diskussion mit Publikumsbeteiligung teilnimmt, muß auch keinen Namen nennen. Aber vielleicht will auch das Schäuble ändern.

Abgesehen davon hat schon das BGH im Jahre 2009 zur Klarnamenspflicht eine Aussage gemacht. Für Herrn Schäuble und noch mehr für Frau Lambrecht Bundesjustizministerin nochmal der Hinweis auf das Urteil, damit beide nachlesen können und Ihre offensichtlichen Defizite ausgleichen können: BGH Urteil 23.06.2009 – VI ZR 196/08

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