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Neue Maskenpflicht gegen Corona ab heute 25.01.2021

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Göttingen, 25.01.2021, 01:09 Uhr
Presse-Ressort von: Uwe Hildebrandt Bericht 7349x gelesen
Maskentragen hat noch nie Spass gemacht
Maskentragen hat noch nie Spass gemacht  Bild: Image by Mylene2401 from Pixabay

Göttingen [ENA] Viele können es nicht mehr hören: An immer mehr öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Geschäften, Bussen und Bahnen, allem ÖPNV, inzwischen sogar Innenstädten, wo sich angeblich viele Menschen tummeln, gilt inzwischen die sogenannte Maskenpflicht.

Doch immer mehr Bürger haben einfach keinen Bock mehr darauf. Weil denen ihre eigene Gesundheit und die der anderen egal ist ? Auch diese Klientel gibt es, aber immer mehr der Maßnahmen lassen sich mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehen oder begründen, und weil dies so ist, werden schnell drastische Bußgelder eingeführt, um diese mit Nachdruck durchzusetzen. Da fragt sich der Bürger, warum soll ich auf öffentlichen Strassen, wo genügend Abstand herrscht oder ich alleine unterwegs bin und der nächste Passant in 20m Abstand läuft, eine Maske tragen ? Monatelang war das Credo, Masken im öffentlichen Raum zu tragen, als Unsinn zu bezeichnen, weil ja „ ausreichende Belüftung „ vorhanden war.

Abgesehen mußten ja am Arbeitsplatz in Großraumbüros keine Masken getragen werden. In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an ein Erlebnis bei einer damals noch zulässigen Veranstaltung an der frischen Luft, wo die Zuschauer bei einer Stuntshow beim Gehen und Stehen eine Maske tragen mußten, sobald sie sich aber hingesetzt hatten, auch dicht an dicht, die Maske abnehmen durften. Schon an diesem grotesken Beispiel, und davon gibt es viele, zeigt sich, wie unsinnig manche Maskenregeln ausgelegt waren und es heute noch sind. Hier kann auch kein Lieblingsargument des Herrn Spahn gelten, der gerne vom „ ständigen „ Dazulernen redet, ohne wirklich dazuzulernen.

Denn gerade in Sachen Virenverbreitung muß gar keiner dazulernen, das Verbreitungsverhalten von Viren ist jahrzehntelang bekannt und ähnlich bis gleich, wenn man z. B. die Grippeviren vergleicht. Also irgendwann ist plötzlich ein Gremium auf den Trichter gekommen, wie wichtig es ist, Masken zu tragen. Masken, das bedeutete, irgendetwas zu tragen, was den Mund und die Nase abdeckte. Ob nun ein hochgezogenes T-Shirt, ein Schal, Stofflappen, was immer sich optisch eignete, wurde benutzt und auch in der Öffentlichkeit anerkannt. Aber jetzt wurde das wieder gekippt. Zu Recht, wie ich finde, aber ich frage mich, warum erst immer Monate vergehen müssen, bis irgendwo jemand sagt, das das bisherige falsch sei und geändert werden müssen.

Warum hat man nicht schon damals gleich im April gesagt, welche Art von Masken überhaupt nur sinnvoll sind ? Fragen über Fragen, zu denen heute keiner mehr so gerne Stellung nehmen will oder sich mit der Ausrede: Damals waren die halt nicht verfügbar – rausredet. Dazu später mehr. Okay, heute nun wird das Tragen einer sogenannten medizinischen Maske Pflicht. Damit ich auch nicht falsch berichte, hier der genaue Wortlaut des Beschlusses vom Dienstag: Auf Seite 3 Punkt 3 der Beschlußfassung im Wortlaut der Bundesregierung steht folgender Satz (Zitat):

Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. (Zitatende)

Bevor ich in das Thema komplett einsteige, hier eine Einschätzung des zuständigen Bundesamtes in Sachen Maskenqualität/Wirkung: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kommt zu folgender Einschätzung: Alltagsmasken bzw. Mund-Nasen-Bedeckungen werden meist aus handelsüblichen Stoffen genäht, ohne Anforderungen zur Filterleistung, die sie erfüllen müssen. Alltagsmasken erbringen keine Leistungsnachweise, sie bieten also in der Regel weniger Schutz als diese regulierten und geprüften Maskentypen. Anmerkung: Warum werden die bis jetzt akzeptiert, wenn diese fast nutzlos waren ?

Die 2. Kategorie umfasst die sogenannten OP – Masken. Hierzu stellt das Institut fest: Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte für den Fremdschutz, vor allem vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Mundschutzträgers. Durch Form und Sitz der meisten medizinischen Gesichtsmasken kann ein Teil der Atemluft an den Rändern vorbei strömen. Daher bieten medizinische Gesichtsmasken dem Träger in der Regel weniger Schutz gegenüber erregerhaltigen Aerosolen. Anmerkung: Klingt für mich auch nicht besonders sicher, ist aber bis heute die am meisten verbreitete Maske im Privatbereich.

Die 3. Kategorie, die besonders berechtigte Personen seit Jahresende in Apotheken bekommen haben und noch bekommen werden, ist die FFP 2 Maske. Diese schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken ohne Ventil bieten Fremd- und Eigenschutz, FFP Masken mit Ventil hauptsächlich Eigenschutz. Und jetzt der absolute Hammer, wie ich finde. Wir erinnern uns, der Beschluss redet von der Pflicht des Tragens von medizinischen Masken, also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.

Diese Maske stammt aus der Apotheke aufgrund des Gutscheines der Bundesregierung
Steht ja drauf: FFP2 und zertifiziert
Aber kein medizinisches Produkt, also eigentlich nicht zulässig

Ich bin unter anderem Betreuer einer im Pflegeheim mit Pflegegrad 4 untergebrachten Person und habe mit dem FFP2 Berechtigungsschein der Bundesregierung die ersten 6 Masken mit 2 Euro Zuzahlung abgeholt. Und was sehe ich, bevor ich diese im Pflegeheim abgegeben habe ? Auf der Maskeneinzelverpackung steht ganz klar zu lesen: CE 2163. FFP2 Maske. This is a NON-MEDICAL DEVICE. Wie jetzt, die Maske ist gar kein medizinisches Produkt ? Also doch streng genommen gar nicht das, was lt. Beschluss zu tragen ist.

Warum werden die dann sozusagen kostenlos verteilt ? Auf Nachfrage bei einem bekannten Zertifizierungsunternehmen teilt der Pressesprecher zwar, wenn man es ganz genau nimmt, meine Einschätzung, sieht aber aufgrund der CE Zertifizierung eine ausreichend belegte Schutzfunktion, die den Anforderungen genügt. Seine Worte waren etwa so: Da Sie ja keine Operation in einem OP – Saal vornehmen wollen. Nein, wollen wir alle nicht.

Und jetzt steigen wir direkt in die Dramatik ein: Viele Bürger, und zufällig auch ich, haben sich damals, das heisst zu Beginn der Pandemie in Deutschland, bei Online – Anbietern Masken bestellt, da diese zu Beginn in Deutschland nicht verfügbar waren. Und nicht nur das, wir erinnern uns, wie Herr Spahn ausdrücklich darauf hingewiesen hat, doch dem medizinischen Personal wegen der Knappheit nicht die FFP2 Masken wegzukaufen. Wir erinnern uns weiter, das manches Personal gebrauchte Masken öfters als erlaubt wiederverwenden mußte oder sich mit selbstgebastelten Masken beholfen hat.

Und genau diese Masken, die dann teilweise erst zu Beginn Mai/Juni 2020 meist aus China geliefert worden sind, weisen teilweise gar nicht die Zertifizierungszeichen auf, die erforderlich sind, um auch als Laie erkennen zu können, diese Maske bietet den erforderlichen Schutz. Grundsätzlich kann das erst einmal durch ein aufgedrucktes CE Zeichen, gefolgt von einer 4-stelligen Nummer, erkannt werden. Doch was sagt die Nummer aus, warum gibt es FFP2 Masken, die verschiedene Nummern nach dem CE Zeichen aufgedruckt haben ? Das CE Zeichen stellt eine Zertifizierung der Masken in Europa sicher, Achtung, nicht die EU, denn die Türkei gehört ja nicht zur EU, zertifiziert aber auch.

Keine Maske aus der EU, aber aus Europa
Von einem türkischen Institut zertifiziert
Also CE Normkonform

Die 4-stellige Nummer zeigt das Land, genau gesagt in einem Land die Institution an, die die Maske geprüft hat. Dabei sind die Normungen innerhalb Europas in jedem Land gleich. CE 0158 zeigt z.B. in Deutschland die DEKRA, genau gesagt die DEKRA Testing and Certification GmbH als Zertifizierungsbetrieb an, die CE 2163, weit verbreitet, zeigt die Universal Certification and Surveillance Service Trade Ltd. Co. in der Türkei an. Soweit erstmal so gut.

Andere Masken haben als Aufdruck die Kennung KN95 oder auch GB2626. Kurz gesagt handelt es sich um Normen anderer Länder. Die Verwirrung ist groß, denn nicht jede als FFP2 Maske verkaufte Maske ist auch eine FFP2 Maske, denn sie besitzen nicht immer die erforderlichen Zertifikate und Qualitätsanforderungen. Das kann ein Laie aber kaum erkennen, denn manchmal ist der Aufdruck FFP2 auf der Verpackung und der Maske vorhanden. Die Verwirrung wird noch größer, wenn man bedenkt, das die Bundesregierung selbst den Vertrieb und die Einfuhr von Masken ohne CE Zeichen bis Anfang Oktober 2020 erlaubt hatte, weil zu wenig Masken verfügbar waren. Händler konnten ihre Masken quasi einem Schnelltest bei einem Prüfinstitut unterziehen.

Der Aufdruck verrät es
China lässt mit KN95 grüßen
Sicherheit auch ? Eine gewisse Schutzfunktion hat die Maske in jedem Fall.

Nach bestandenem Test konnte eine Sonderzulassung bei Behörden beantragt werden, die in der Regel bei erfolgreichem Test auch erteilt wurde. So konnten die Masken als Corona Pandemie Atemschutz (CPA) auf den Markt gebracht werden, nicht aber als FFP2 Masken, die eigentlich als medizinische Masken zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vom medizinischen Personal erforderlich war. Doch aus Kosten- und sonstigen Gründen haben manche Händler ihre Masken einfach so auf den Markt gebracht. Deshalb kann man ohne Prüfung heute nicht sagen, ob die eine oder andere Maske ohne CE Zeichen den Anforderungen entspricht oder nicht.

Das Highlight in dieser undurchsichtigen Lage sind aber die Masken, davon scheint es aber nur wenige zu geben, die weder auf der Einzelverpackung noch auf der Maske irgendeinen Aufdruck haben. Ich habe eine Vielzahl an versch. Masken im Internet bzw. vor Ort besorgt und dabei genau so eine Maske erwischt, die keinerlei Kennzeichnungen hat. Das Bundesgesundheitsministerium darauf angesprochen, ging das Gespräch so weit, das die Behörden gerne wissen wollten, woher diese Maske bezogen worden ist, weil hier offensichtlich mehrere Verstösse vorliegen.

Diese Verpackung sagt rein gar nichts über den Hersteller
Über die Maske auch nix, einfach keine Beschriftung

Ich habe dahingehend Infos rausgegeben, als Geschäftsadresse war angegeben (kein Scherz): guangzhoulingnandianshangyuanshichang5jie3lou321A. Alles klar ? Dankenswerter Weise möchte ich hier erwähnen, das ich sowohl beim Bundesministerium für Gesundheit, bei der DEKRA Stuttgart, der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands und der DUGV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hilfreiche Unterstützung zu diesem Bericht und ergänzendes Material erhalten habe.

Ich möchte jetzt noch, weil es zu dem allgemeinen Maskenthema passt, auch auf ein paar weitere Informationen eingehen. Insbesondere bei der Bundespressekonferenz ein wichtiges Thema. Dor war die Rede davon, das Herr Heil, Bundesminister Ministerium Arbeit und Soziales, andenkt, z. b. Hartz IV Empfänger einen Zuschuss in welcher Art auch immer in Sachen Maskenbeschaffung zu geben. Herr Jung von Jung & Naiv spricht spricht Herrn Seibert darauf an, warum diese Regelung keine Anwendung bei Studenten, Minijobbern und Soloselbstständigen finden soll. Herr Seibert verweist darauf, das Masken bei entsprechender Behandlung mehrfach verwendbar seien.

Noch eine Maske aus der Kategorie KN95
Lesen Sie bitte selbst die Anleitung
Die meisten Masken komme eh aus China

Daraufhin wird er von einem anderen Journalisten darauf hingewiesen, das gerade das RKI auf ihrer Webseite darauf hinweist, FFP 2 Masken nicht mehrfach zu verwenden. Herr Seibert erklärt daraufhin die sicherlich richtigen Hinweise des RKI, verweist aber auf angebliche Expertenhinweise im Internet auf zulässige Mehrfachnutzung, gerade in Hinblick darauf, das die Masken ja manchmal nur kurze Zeit, 10 Minuten oder so, getragen werden. Ausserdem könne man die Masken entsprechend „ behandeln „ um diese nochmals nutzen zu können. Was Herr Seibert alles weiß.

Und wie immer zum Schluß noch ein Witz, den die Landesregierung Niedersachsen gar nicht als solchen sieht. Die Frage ist ja, wer bekommt denn von der Bundesregierung einen Brief, das er sich in der Apotheke kostenlose FFP2 Masken abholen kann. Und da hat die Landesregierung Niedersachsen eine ganz tolle Idee gehabt: Für 28.000 Euro die Postdaten nutzen, um so die berechtigten Personen rauszufinden. Aber jetzt das: Keiner konnte wissen, das ja bei den Postdaten nicht immer das Geburtsdatum dabeisteht, also nützt das ja nix.

Die Kommunen werden eingespannt, die sollen zusätzlich in die Register schauen. Und man hat eine noch sichere Idee, wie man an die Personen kommt: Die Altersschätzung aufgrund des Vornamens. Arbeiten wie im 22. Jahrhundert oder wie im Mittelalter, suchen Sie es sich aus: Allen Ernstens wird anhand des Vornamens das Alter der Person geschätzt. Während also die Annemarie oder Karl Ludwig zumindest in die engere Auswahl der Berechtigten kommt, hat die 80 jährige Chantal schlechte Karten. Dumm gelaufen.

Wer jetzt im möglichen Richtigemasketrageerlaubniswirrwarr endgültig den Überblick verloren hat, dem kann geholfen werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat nämlich ein übersichtliches und für jeden einfach verständliches Plakat entworfen, anhand jeder schnell prüfen kann, ob es sich um eine echte zertifizierte wirkungsvolle Maske handelt. Das Plakat heisst: „ Check x 5 - Maske ohne Makel? „ und ist unter folgendem Link zu erreichen: https://publikationen.dguv.de/forschung/ifa/allgemeine-informationen/4000/check-x-5-maske-ohne-makel-plakat-din-a3

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