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Digital Service Act ab morgen aktiv 24.08.2023

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Göttingen, 25.08.2023, 08:02 Uhr
Presse-Ressort von: Uwe Hildebrandt Bericht 6263x gelesen
Ab morgen zensierter Umgang mit sozialen Medien
Ab morgen zensierter Umgang mit sozialen Medien  Bild: narciso1 / Pixabay.de

Göttingen [ENA] Benutzer von YouTube, TikTok, Facebook, Instagram, Twitter und anderen sozialen Medien werden sich vielleicht ab morgen wundern, denn es tritt eine umfassende neue Kontrollgesetzgebung bei den sozialen Medien in Kraft; Der Digital Service Act oder auch Gesetz über digitale Dienste.

Dieses neue umfassende Gesetz, das bereits von der EU am 19. Oktober 2022 beschlossen wurde aber erst jetzt rechtskräftig verpflichtend von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muß, bzw. von Betreibern oben genannter Plattformen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dieses Gesetz umfasst nur 102 Seiten. Dort ist unter anderem geregelt, was ab dem morgigen Tag in sozialen Medien unter dem Begriff Meinungsfreiheit verbreitet werden dar. Die Regeln dazu sind deutlich verschärft worden. Der Anbieter der Plattform muß auf die Einhaltung strikt achten und Maßnahmen ergreifen, die nicht erlaubte Nachrichten aufspüren, löschen oder löschen können und ggf. weitermelden bei bestimmten Inhalten.

Nicht zuletzt wurde ja in Göttingen eine bundesweite Meldestelle für digitale Inhalte von Webseiten oder sozialen Medien eingerichtet, wo man schon möglich Diskriminierungen, Hass – oder hetznachrichten melden konnte. Ich habe das inzwischen auch schon 2x getan mit dem Ergebnis, … äh kein Ergebnis. War ja auch nicht gegen rechts, sondern gegen linksgerichtete Organisationen. Das ist in der Rechtssprechung natürlich etwas anderes. Das kann jeder schon daran erkennen, wieviel Milliarden Euro für den angeblichen Kampf gegen Rechts aufgewendet wird und wieviel Euro gegen Links oder den Islam.

Bereits auf Seite 2 Absatz 3 wird der angebliche Sinn dieser umfangreichen und strikten Neuregelung erklärt (im Wortlaut): Damit das Online-Umfeld sicher, berechenbar und vertrauenswürdig ist und Bürger der Union als auch andere Personen die ihnen in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierten Grundrechte ausüben können, insbesondere das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, auf unternehmerische Freiheit, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, ist unbedingt ein verantwortungsvolles und sorgfältiges Verhalten der Anbieter von Vermittlungsdiensten erforderlich. (Gendersprache wurde entfernt).

Dazu heisst es, die Regelungen sollen der Verbreitung rechtswidriger Inhalte und den gesellschaftlichen Risiken, die die Verbreitung von Desinformation oder anderen Inhalten mit sich bringen kann, entgegenwirken. Das ist eine schöne Regelung. Wer entscheidet im Zweifelsfall denn, was eine Desinformation ist ? Schon Mitglieder der Regierungspartei werfen sich teilweise untereinander Desinformationen vor, denken sie mir an die Energiemaßnahmen, bezahlbar oder nicht bezahlbar, Windräder ausreichend oder nicht ausreichend und vieles andere mehr. Aber diese Regelung gilt ja nicht für Politiker, nur für „ normale „ Bürger. Was normal ist, das entscheidet die EU oder unsere Bundesregierung, im Zweifelsfall Frau Faeser.

Denn da hat sie schon so einige Entscheidungen getroffen. Beispielsweise möchte sie Chatnachrichten auf den Handys mitlesen dürfen, natürlich nur wegen der möglichen Verhinderung von Straftaten, Absprachen derer und nur mit gerichtlicher Zustimmung. Aber nicht bei Flüchtlingshandys. Iss klar, wahrscheinlich bekäme ihr Ministerium dann zuviel zu tun, da gibt es wohl manche Chatnachricht, die nicht ganz in unser Rechtssystem passt, um es mal vorsichtig auszudrücken. Das gilt wohl auch für Handys von Anhängern der Antifa.

Rechtswidriger Inhalt wird dann so definiert: Informationen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten, Produkten, Dienstleistungen oder Tätigkeiten: Z. B. eine rechtswidrige Hassrede, terroristische Inhalte oder rechtswidrige diskriminierende Inhalte. Desweiteren gehören auch Weitergabe von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, die rechtswidrige Weitergabe privater Bilder ohne Zustimmung, Cyber-Stalking, nicht genehmigte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials dazu. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Klingt eigentlich ganz vernünftig, aber Achtung: Schauen sie mal z.B. bei TikTok oder auch Youtube rein, wieviel private Videos kurze Stücke aus TV Sendungen zeigen.

Oder heimlich mitgedrehte Videos bei geschlossenen Gesellschaften oder auch Fotos von Personen, die bewußt durch die Aufmachung auf ein bestimmtes Merkmal dieser Person hinweisen sollen bis hin zur Fotomanipulation durch Bearbeitungsprogramme. Alles streng genommen Rechtsverletzungen diverser Art. Wenn das alles verboten wird, verschwinden mal eben 25 % der Videos. Auszüge aus dem Inhalt des Digital Service Act sind über die Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0)-Lizenz genehmigt. Im übrigen ist die Originalfassung in 24 Sprachen als HTML, PDF oder Office Journal im Internet abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32022R2065&qid=1692899367330 .

Wie gesagt, diese Regelung umfasst über 100 Seiten, daher kann ich nicht alle Ecken und Kanten erläutern. Klar ist aber, im Zweifelsfall gehen die Plattformanbieter kein Risiko ein und entfernen ein zweifelhaften Inhalt. Und sie als Nutzer oder Einsteller von Inhalten haben oftmals Probleme, zu belegen, ob der Inhalt gerechtfertigt, genehmigt oder auch keine offensichtlichen Rechte verletzt. So wird es am Ende sein, das Beiträge eher verschwinden. Der Plattformanbieter wird sicherlich nicht bei jedem Einspruch eine aufwendige Prüfung eingehen. Schwierig wird es bei Inhalten, bei denen sie z.B. davon ausgegangen sind oder aufgrund der Aufmachung davon ausgehen konnten, das die urheberrechtlich unbedenklich sind.

Oder keinen anderen rechtlichen Strafbestand erfüllen. Oftmals gibt es ja auch bei einem Video den Hinweis mit Bitte um Weiterverbreitung usw. Alles nicht einfach, aber eines glaube ich jetzt schon: Es wird sich wieder so eine Art Abmahnwelle entwickeln, die dann Nutzer abmahnen wegen möglichen Verstössen gegen die neuen Richtlinien. Seien sie vorsichtig und prüfen sie deshalb ihren Post vor der Veröffentlichung, denn wie heisst es so schön: Unwissen schützt nicht vor Strafe.

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