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EnWG-Novelle: Kabinett stoppt Biomethan-Ausbau

Verantwortlicher Autor: Carlo Marino Rom/Berlin, 25.03.2026, 09:48 Uhr
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Rom/Berlin [ENA] Die kürzlich vom Kabinett beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sorgt in der Bio-energiebranche für großes Aufsehen. Mit den geplanten Änderungen droht ein massiver Rückschlag beim Ausbau neuer Biomethanprojekte in Deutschland. Branchenvertreter und Interessenverbände wie das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisieren, dass der aktuelle Entwurf nicht nur den europäischen Ziel-vorgaben

widerspricht, sondern auch die eigenen Ambitionen der Bundesregierung konterkariert, grüne Gase und deren heimische Potenziale gezielt zu fördern. Sandra Rostek, Leiterin des HBB, betont, dass die vorgesehenen Regelungen insbesondere Bestandsanla-gen und geplante Neuanlagen massiv einschränken. Während im Rahmen des Gebäudemodernisierungs-gesetzes die Rolle grüner Gase eigentlich gestärkt und eine Grüngasquote eingeführt werden soll, droht der aktuelle Entwurf mit wirtschaftlich nicht tragfähigen Bedingungen den Ausbau von Biomethan auszu-bremsen. Die Verbände bemängeln vor allem den Widerspruch zwischen politischen Zielen und der prak-tischen Gesetzesumsetzung.

Zwar beinhaltet die Novelle einige Verbesserungen hinsichtlich des Investitionsschutzes für bestehende Biomethananlagen – so soll die Kappungsfrist des Netzanschlusses auf 20 Jahre verlängert werden. Für neue Anlagen bleibt es jedoch bei einer Kappungsfrist von lediglich zehn Jahren. Nach Einschätzung der Branche reicht dieser Zeitraum nicht aus, um notwendige Investitionen zu amortisieren. Besonders kritisch sehen die Verbände, dass allein rund 300 derzeit geplante Projekte schon vor Baubeginn gefährdet sind. Die Bioenergieverbände fordern daher eine einheitliche Kappungsfrist von 20 Jahren für Bestands- und Neuanlagen und betonen, dass nur so Investitionen in eine klimafreundliche und nachhaltige Gasversor-gung möglich bleiben.

„Wer grünes Gas bestellt, der muss es auch ins Netz lassen“, fasst Rostek die Position der Branche zusam-men. Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deut-sche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) ihre energiepolitische Kompetenz. Gemeinsam vertreten sie die Interessen der gesamten Bioenergiebran-che – von Land- und Forstwirten über Anlagenbauer bis hin zu Betreibern und Planern – und setzen sich für technologieübergreifende Lösungen in den Bereichen Strom und Wärme ein.

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