
Ebay Käuferschutz–Eine Falle für private Verkäufer ?

Berlin [ENA] Ebay, die wohl größte Online Verkaufsplattform für gebrauchte und neue Waren, für Privatkunden und Händler, versucht den Kunden und Verkäufern möglichst Sicherheit beim Waren- und Gelderhalt zu geben. Aber klappt das immer so reibungslos wie sich das anhört ?
Es klingt erst einmal schön und ist es auch: Wenn Sie als Privatkunde bei einem Händler eine Ware kaufen und die Ware nicht bekommen, dann ist der Händler in der Pflicht, entweder den Kaufpreis zurück zu erstatten oder die Ware erneut zu versenden. Da Händler fast immer versicherte Sendungen verschickt, kein Problem, denn bei Verlust der Sendung wird diese vom Versandunternehmen ersetzt in Form einer Gutschrift des Warenwertes an den Verkäufer, der wiederum den Kunden zufrieden stellt.
Wie aber sieht es aus, wenn ein Privatverkäufer Ware verkauft und verschickt ? Hier greift erst einmal der BGB. Der Warenversand erfolgt auf Risiko des Käufers, bedeutet, eine Beschädigung der Ware oder der Verlust kann nicht vom Käufer gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. Natürlich muß der Verkäufer bei Verlusten versicherter Sendungen einen sogenannten Nachforschungsauftrag einreichen, bei dem entweder die Zustellung festgestellt wird oder eben nicht; in letzterem Fall ist das Versandunternehmen zum Schadensersatz verpflichtet, sofern keine unerlaubten Produkte versandt worden sind.
Und jetzt kommt Ebay Tricky zum Einsatz. Was viele Privatverkäufer nicht wissen: Es kann auch ganz dumm laufen für einen Privatverkäufer, auch wenn er die Ware versandt hat. Und das geht so: Sie versenden einen Artikel per Brief oder Warensendung, vielleicht aus Gründen, weil die Ware nur wenige Euro wert ist. Sie haben keine Sendungsnummer, lassen die Ware in einer Postannahmestelle frankieren und nehmen die Portoquittung mit. Notieren sich vielleicht noch die Namen derer, die Ware gekauft haben. Nach einiger Zeit innerhalb des Ebay Käuferschutzes meldet sich der Käufer bei Ihnen und behauptet, er habe die Ware nicht erhalten.
Sie wissen aber aufgrund der Quittung und Ihrer Notizen, das Sie die Sendung abgegeben haben, also müßte der BGB gelten, keine Haftung als Verkäufer. Weit gefehlt. Hier fährt Ebay eine Sonderregel, die so nicht im Gesetz steht und das gibt Ebay auch ganz offen zu. Wenn Sie dem Kunden jetzt mitteilen, Sie haben am Datum lt. Quittung die Sendung verschickt, gilt das nicht als Versandnachweis und Sie werden quasi als Betrüger hingestellt, denn NUR wenn Sie eine Sendungsnummer vorweisen können und diese im Internet ergibt, das die Sendung auch losgeschickt wurde, gilt für Ebay die Sendung als wirklich verschickt. Auch eine Sendungsnummer, die im Internet eine „ Anmeldung „ der Sendung ausweist, gilt nicht als versandt.
Haben Sie also nur Ihre Quittung, haben Sie Pech gehabt im doppelten Sinn. Die Ware ist weg, Ebay läßt für den Käufer automatisch den Käuferschutz einspringen, zahlt dem Kunden das Geld zurück und Sie als privater Verkäufer werden automatisch mit den Rückzahlungskosten belastet. Immer. Ohne Sendungsnummer sind Sie als privater Verkäufer immer der Verlierer im Zweifelsfall. Auch das bestätigt so Ebay.
Die gehen aber noch weiter. Selbst wenn Sie als Verkäufer in der Artikelbeschreibung die Haftung auch bei unversicherten Sendungen ausschließen und das zur Bedingung des Kaufes machen UND sogar der Käufer Ihnen diese Vereinbarung per Email bestätigt, das er das auch akzeptiert, ist das für Ebay nicht relevant. Meldet sich später der Käufer bei angeblichem Verlust, bekommt er trotz Ihrer Vereinbarungen und Rückbestätigung vom Kunden das Geld zurück und Sie blechen.
Darauf den Kundenservice angesprochen, haben die die allerbesten Tipps für private Verkäufer: Versenden Sie halt nicht ohne Sendungsnummer. Das es aber absoluter Blödsinn ist, einen Artikel bis 10 Euro mit 3 – 4 Euro versicherten Versand zu verkaufen, erkennt dort niemand. Interessiert auch keinen, denn der nächste Tipp: Wenn ich den Versand als Verkäufer nicht tragen wolle, was ich auch nicht müßte, soll ich einfach den Artikelpreis erhöhen. Ach so, ich mache dann aus 10 Euro 13 – 14 Euro damit ich den nicht mehr verkaufe. Das macht natürlich Sinn. Wer nichts verkauft, hat auch keine Probleme mit dem Versand. Komisch, noch vor wenigen Wochen hatte man mir bei Ebay geraten, die Versandkosten wegzunehmen und kostenlos zu versenden.
Weil ich dadurch mehr verkaufen könne. Der Tenor: Es gibt Kunden, die suchen explizit nach Produkten ohne Versandkosten. Ach so, ja. So ändern sich Tipps je nach Fall. Aber Ebay gibt zu, es gäbe inzwischen doch einige oder einige mehr Kunden, die auf der Schiene „ Habe die Ware bekommen aber behaupte das nicht „, um eben Geld und Ware zu haben. Angeblich würden Kunden, bei denen häufiger Käuferschutzfälle auftreten, davon ausgeschlossen. Hilft mir aber auch nicht weiter, wenn ich einen aktuellen Fall habe.
Fazit: Überlegen Sie sich als Privatkunde genau, ob sie unversichert verschicken wollen um Geld zu sparen. Auf der anderen Seite ist es natürlich ab einem gewissen Verkaufsbetrag absolut sinnvoll und unverzichtbar. Denn eines muß ich noch loswerden, meine Meinung dazu: Privatkäufer, die unversicherte Sendungen bei Ebay als „ Nicht erhalten „ melden, sind immer ehrlich und damit im Recht; Privatverkäufer, die behaupten sie hätten die Sendung verschickt, sind immer unehrlich und damit nicht im Recht. Offensichtlich einer der Grundsätze bei Ebay. Ich habe jedenfalls alle meine 350 Artikel bei Ebay entfernt und werde nachdenken, ob ich Ebay nochmals für Artikel, wo sich nur ein unversicherter Versand lohnen würde, weiter nutze.