Samstag, 27.07.2024 05:53 Uhr

Lange Wartezeiten auf Facharzttermin nur künstlich 3.3.24

Verantwortlicher Autor: Uwe Hildebrandt Bundesweit, 03.03.2024, 18:18 Uhr
Presse-Ressort von: Uwe Hildebrandt Bericht 6079x gelesen
Facharzttermine mit Überweisung - aber bitte mit laaaaanger Wartezeit
Facharzttermine mit Überweisung - aber bitte mit laaaaanger Wartezeit  Bild: Gundula Vogel / Piabay.de

Bundesweit [ENA] Das Thema ist lange bekannt und wird immer mal wieder auf den tisch gebracht, Lösungen und Abhilfe wurden bisher nicht in Aussicht gestellt, viel mehr wird der Ball des Schuldigen von einer Stelle zur anderen weitergegeben, was den Patienten nicht weiterhilft.

Es geht um das leidige Thema Facharzttermin. Wer kennt noch die Zeiten, als die Pflicht, nur mit einer Überweisung einen Facharzt besuchen zu können, galt. Also erst zum Hausarzt, der begutachtet den Patienten und beurteilt dann, ob und ggf. welcher Facharzt kontaktiert werden muß, stellte auf der Überweisung dann seine Diagnose aus und der Patient holte sich einen Facharzttermin. Fertig. Und in der Regel war dieser Termin innerhalb von 3 – 4 Wochen, manchmal sogar in kürzerer Zeit verfügbar.

Doch die Politik wollte diese Bürokratie abschaffen, freit Arztwahl einfach mit der Gesundheitskarte. Also brauchte keiner mehr eine Überweisung, Karte raus und einen Facharzttermin gebucht. Doch mit der Zeit wurden die Wartezeiten immer länger, dehnten sich auf 2 – 3 Monate aus, manchmal sogar noch länger. Die Begründung der Politik: Die Bürger würden jetzt oftmals gleich zum Facharzt gehen und nicht zum Hausarzt, dadurch wäre die überlaufen. Und es wurde zurückgerudert. Aber nicht nur das. Inzwischen sind wir weit hinter den Regelungen und Abläufen vor 1990 zurückgefallen. Wie kann das sein ?

Denn trotz der faktischen Abschaffung der Möglichkeit, direkt mit einer Krankenkassenkarte zum Facharzt zu gehen, wurden die Wartezeiten nicht nur immer länger und länger, inzwischen sind weitere Phänomäne aufgetreten: Wollen sie einen Facharzt aufsuchen, bei dem sie noch kein Patient waren, dann heisst es: Wir nehmen derzeit keine neuen Patienten auf. In Fachabteilungen von Krankenhäusern werden sie selbst mit Hausarztüberweisung nicht mehr angenommen, es sei denn ein spezieller Fall liegt vor. Oder ein Notfall. Aber was immer man nimmt, kurios bleibt es beispielsweise, wieso von Bundesland zu Bundesland teilweise erhebliche Unterschiede bestehen.

Während zum Beispiel beim MRT in Niedersachsen nicht selten 3 -6 Monate ins Land gehen, kann man in Hessen schonmal innerhalb eines Monats auch bei einem Arzt, wo man nie gewesen ist, einen Termin bekommen. Diese Arzthopperei wird sich durch die neuen Gesetze des Herrn Lauterbach in absehbarer Zukunft noch deutlich verschlimmern, insofern durch seine Spezialisierungsforderungen an Krankenhäusern. Da wird der Blinddarm in Hannover operiert, eine Bruchschiene in Hamburg eingebaut und Rippenbrüche in München behandelt. So oder ähnlich soll es in der Praxis werden, ganz abgesehen davon, daß Krankenhäuser, die gar nichts gut können, schließen sollen.

Aber bleiben wir ruhig kurz beim MRT, eine Untersuchungsform, nicht ganz preiswert, und natürlich nicht so oft möglich. Doch wenn eine solche Untersuchung verordnet wird, hat das ja einen stets triftigen Grund. Das scheint aber die Praxen nicht zu interessieren, nicht nur das, sondern sie belügen kaltschnäuzig die Patienten. Ein wahrer Fall aus Kassel von Ende letzten Jahres. Ein Patient hat Anfang Oktober einen Termin für ein MRT. Beim Besuch in der Praxis am Termintag möchte der Patient gleich einen neuen Termin noch in dem Quartal machen für ein weiteres MRT, weil auch ein anderer Facharzt dieses verordnet hat.

Die Aussage in der Praxis: Nein, das ginge nicht, man könne nur ein MRT pro Quartal machen, mehr würde die Krankenkasse nicht bezahlen. Der Patient akzeptiert aus Unkenntnis die Aussage und will Tage später einen Termin in einer anderen Praxis im neuen Quartal machen, weil das eben nur einmal pro Quartal möglich sei. Dann die unglaubliche Info: Nein, das würde ja nicht stimmen, der Facharzt bestimmt ob ein MRT notwendig ist oder nicht. Allerdings sei es so, das ein zweites MRT bei einem Patienten innerhalb eines Quartals mit weniger vergütet werde, deshalb würden das manche Praxen ablehnen. Ach so, dafür Patienten belügen und mit deren Gesundheit spielen ? Ganz toll.

In dieser ganzen Behandlungsdramatik haben sich 2 Sonderregelungen eingeschlichen, die längst nicht allen Bürgern bekannt sind. Es gibt nämlich zum einen den sogenannten Dringlichkeitscode. Haben sie eine gesundheitliche Störung, die keinen langen Aufschub duldet aber kein Notfall ist, kann der Hausarzt auf die Facharztüberweisung einen Dringlichkeitscode kleben. Diesen können sie dann bei der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 nennen und bekommen in der Region bei einem Facharzt einen deutlich schnelleren Termin. Aber auch hier gehen Patienten und Hausärzte vermehrt dazu über, diesen zu verwenden bzw. zu fordern. Die zweite Möglichkeit ist noch interessanter.

. Der Hausarzt schreibt auf die Facharztüberweisung den Begriff „ Hausarztvermittlungsfall „. Dadurch entfallen lange Wartezeiten und sie bekommen deutlich schneller einen Termin vermittelt. Denn den Termin macht die Hausarztpraxis durch Anruf, Email oder Fax gleich selber. NATÜRLICH löst das eine Mehrvergütung des Hausarztes und Facharztes aus, nur mal so erwähnt. Damit sich die Leser mal einen Eindruck verschaffen können, welche Vorteile so ein Hausarztvermittlungsfall bringt, ein kürzlich wahrer Fall: Ein Patient hat von seinem Hausarzt eine Überweisung zu einem Kardiologen bekommen. Sinn ist eine Kontrolluntersuchung aufgrund eines vor einiger Zeit erlittenen Schlaganfalls mit möglichen Auswirkungen auf Herz usw.

Der Patient ruft eine kardiologische Gemeinschaftspraxis an, wo 5 Ärzte gleichzeitig praktizieren. Da müßte doch eigentlich einer „ kurzfristig „ einen Termin haben. Nachdem der Patient erklärt hat, noch nie in der Praxis gewesen zu sein und das damit keine Folgeuntersuchung sei die Aussage (der Anruf fand Mitte Februar 2024 statt): Also dieses Jahr sind wir voll. Wir haben dieses Jahr keinen Termin mehr. Wie bitte ? Der Patient kann es nicht glauben, abgesehen von der Wichtigkeit der Untersuchung, 10 Monate im Voraus kein Termin, das kann doch nicht wahr sein. Doch, ist es. Aber die freundliche Arzthelferin am Telefon verplappert sich:

Also der könne ja zum Aussteller der Überweisung gehen und wenn der ein Hausarztvermittlungsfall daraus macht, dann bekäme er einen Termin innerhalb 3 Wochen. Ach, dass geht ? Also zurück zum Hausarzt, der macht einen Vermerk und läßt einen Termin machen. Und plötzlich, wie von Zauberhand, sogar 2 Wochen später ist schon der Termin. Nanu, wie geht das denn ? Für normale Patienten 10 Monate keinen Termin, aber offensichtlich sind das ganze Jahr über diverse Termine vorhanden. Für wen werden die denn vorgehalten, reserviert, nicht freigegeben ? Mir kann natürlich keiner erzählen, das die Praxis im Februar Termine für Oktober vergibt, das wäre ja alleine schon aus gesundheitlicher Sicht völliger Nonsens.

Also stimmt hier doch was anderes nicht. Natürlich habe ich bei einer Facharztpraxis schon einmal gehört, Termine sind für Privatpatienten reserviert; und auch von einer Fachklinik habe ich indirekt die Info bekommen, aufgrund der Vielzahl von Migranten, die bestimmte psychische Krankheiten zuhauf haben, wurden viele Termine geblockt, weil sie die zeitnah behandeln müssen. Alles klar, beides war mir schon vorher klar. Aber gleich alle Termine ? Das will ich genau wissen und rufe die Ärztekammer an. Dort verweist man mich in Sachen Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung. Ich werde hier nicht sagen welche Kassenärztliche Vereinigung ich kontaktiert habe.

aber die ehrliche und umfassende Antwort hat mich schon schockiert, und ich kann schon jetzt sagen, das die wenig glücklich über diese Lauterbachschen Gesetze waren. Die Antwort im Wortlaut; Formulierungen und Begriffe, die auf den Frager und Antwortenen schließen lassen, wurden geändert. Die "etwas seltsame Terminvergabepraxis" hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einfallen lassen und in ein Gesetz geschrieben. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) regelt seit dem 1Januar 2023 den sogenannten Hausarztvermittlungsfall. Der Hausarztvermittlungsfall soll Patienten schneller zu einem Termin beim Facharzt verhelfen, aber nur, wenn sie auch wirklich krank sind. So sollen Patienten erst zum Hausarzt.

Wenn der meint, der Patient müsse dringend bei einem Facharzt behandelt werden, vermerkt er das durch einen neu eingeführten Dringlichkeitscode auf der Überweisung. Seine Mitarbeitenden sollen dann auch gleich einen Termin beim entsprechenden Facharzt für den Patienten vereinbaren. Damit, so der Plan des Bundesgesundheitsministeriums, wird erst der dringliche Fall behandelt, und dann erst beispielsweise der Patient mit einer Vorsorgeuntersuchung. Die direkte Vermittlung wird dem Hausarzt mit 15 Euro vergütet. Der Facharzt bekommt ebenfalls einen Aufschlag. Der richtet sich jedoch danach, wie schnell der Patient einen Termin bei ihm buchen kann.

Bei der Vermittlung innerhalb von 24 Stunden erhält der Facharzt bis zum Doppelten der sogenannten Grundpauschale und eine extrabudgetäre Vergütung der Behandlungsleistungen. Muss der Patient jedoch länger auf einen Termin warten, wird das Zusatzhonorar für den Facharzt immer geringer. Hört sich gut an, aber leider nur in der Theorie. In Regionen, in denen es wenig Hausärzte gibt, gibt es in aller Regel noch weniger Fachärzte. Kann auch der Hausarzt keinen schnellen Termin beim Facharzt vermitteln, bleibt dem Patienten noch ein Anruf bei der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die TSS ist unter der bundeseinheitlichen Nummer 116 117 erreichbar.

Sie hilft aber nur weiter, wenn der Patient bereits einen Überweisungsschein vom Hausarzt hat. Je nach Dringlichkeit sollen dann in der Regel ein Arzttermin innerhalb von bis zu vier Wochen vorgeschlagen werden. Es gibt keine Wunschtermine. Einen Anspruch darauf, einen Termin bei einem bestimmten Arzt oder Psychotherapeuten zu bekommen, gibt es nicht. Bei der Terminservicestelle können auch Patienten anrufen, die keine Überweisung von ihrem Hausarzt haben. Das gilt aber nur für folgende Arztgruppen: Augenärzte, Gynäkologen, Psychotherapeutische Sprechstunde für Erwachsene und Kinder, Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte für eine U-Untersuchung bei Kindern.

Ende der ausführlichen Info. Wieso aber diese gesetzliche Vorschrift Facharztpraxen dazu nutzen, ihr komplettes Terminangebot zu sperren, bleibt mir ein Rätsel. Daher wird der Patient, der nun in Kürze seinen Termin hat, in der Praxis über diese Vergabepraxis für mich nachfragen. Die Antwort gibt es dann hier.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.